Staatlich anerkannte Gütestelle

Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 14. Februar 2007 (Az. 1 BvR 1351/01 – Rn. 35)

Vom Präsidenten des Landgericht Stuttgart wurde Herr Rechtsanwalt Florian Hitzler im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als Gütestelle des Landes Baden-Württemberg anerkannt.

Die staatlich anerkannte Gütestelle besteht seit Mai 2005.

Das Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle weist insbesondere folgende Vorteile auf:

  • Schließen Sie mit Ihrem Gegner vor einer anerkannten Gütestelle einen Vergleich, können Sie aus der protokollierten Einigung die Zwangsvollstreckung betreiben genauso wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich.
  • Mit der Einreichung des Antrags auf Durchführung des Güteverfahrens bei einer anerkannten Gütestelle können Sie die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs hemmen.
  • Vermeidung einer langen Verfahrensdauer.

Florian Hitzler

Rechtsanwalt /
Staatlich anerkannte Gütestelle

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