
Gütestelle Zivilrecht
Staatlich anerkannte Gütestelle
“Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung.”
Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 14. Februar 2007 (Az. 1 BvR 1351/01 – Rn. 35)
Vom Präsidenten des Landgericht Stuttgart wurde Herr Rechtsanwalt Florian Hitzler im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als Gütestelle des Landes Baden-Württemberg anerkannt.
Die staatlich anerkannte Gütestelle besteht seit Mai 2005.
Das Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle weist insbesondere folgende Vorteile auf:
- Schließen Sie mit Ihrem Gegner vor einer anerkannten Gütestelle einen Vergleich, können Sie aus der protokollierten Einigung die Zwangsvollstreckung betreiben genauso wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich.
- Mit der Einreichung des Antrags auf Durchführung des Güteverfahrens bei einer anerkannten Gütestelle können Sie die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs hemmen.
- Vermeidung einer langen Verfahrensdauer.

Florian Hitzler
Rechtsanwalt /
Staatlich anerkannte Gütestelle
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